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Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht

Das Ordnungswidrigkeiten – und Bußgeldrecht umfasst primär Verkehrsordnungswidrigkeiten und deren gerichtliche Überprüfung, sowohl gegenüber Verwaltungsbehörden als auch gegenüber Gerichten.

Vom klassischen „Knöllchen“ bis zum „Blitzer-Foto“ mit einem „Punkt“ oder den Folgen nach einem Verkehrsunfall - wir vertreten Sie gerne in allen Stadien des jeweiligen Verfahrens.

Wichtig ist dabei, dass wir so früh wie möglich in den Sachverhalt eingebunden werden, damit wir für Sie alle Fristen einhalten und alle Möglichkeiten voll ausschöpfen können.

Gerade bei schweren Verstößen drohen ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis.
Es lohnt sich jedoch, um jeden Punkt im Fahrregister zu kämpfen.

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