Das Medizinrecht umfasst ein breites Themenspektrum:
Klassische Arzthaftung - das heißt, dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers nachzugehen und alle daraus entstandenen Schäden in materieller Hinsicht sowie Schmerzensgeld zu regeln.
Kostenregresse der Krankenkassen, die für die Folgen von Behandlungsfehlern meist enorme Kosten und Folgeleistungen zu tragen haben.
Niedergelassene Ärzte im Streit mit der KV - sei es im Bereich Zulassung oder im Bereich Vertragsarztrecht und daraus resultierenden Kostenbescheiden.
Krankenhäuser im Bezug auf die Gestaltung von Verträgen und Formularen.
Chefarzt- und Honorararztverträge.
Gestaltung von Praxisübernahmeverträgen.
Durch diese Staffelung ergeben sich viele Synergien der Bereiche untereinander und sorgen für eine hohe Beratungsqualität. Sie profitieren von unserem breit angelegten Erfahrungshorizont.
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