Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Am Anfang steht der Arbeitsvertrag. Wir überprüfen und gestalten Arbeitsverträge und deren Inhalte für Sie vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Beratung klären wir sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung bestehen.
Das bedeutet zum Beispiel Kündigungsschutzklagen, Klagen bezüglich Arbeitszeugnissen, Lohnanspruch, Gestaltung der Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, sozialrechtliche Nebenfragen.
Im Übrigen sind wir Ihnen behilflich bei der Geltendmachung von Ansprüchen zum Beispiel auf Grund von Betriebsvereinbarung und Tarifverträgen.
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