Wenn eine Ehe scheitert, gibt es Vieles zu regeln.
Der Gesetzgeber hat Vieles schon vorgegeben. Wenn man aber ohne viele gerichtliche Prozesse Regelungen titulieren und festschreiben möchte, bietet sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung an. Nur mit einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenregelung kann man wirksam Unterhalt und vermögensrechtliche Positionen nach dem Scheitern einer Ehe außerhalb eines gerichtlichen Rechtsstreites festhalten.
In diesem Bereich können wir durch unser mit mehreren Anwälten und Fachanwälten stark besetztes Dezernat des Familienrecht immer den aktuellsten Stand der Rechtsprechung einfließen lassen.
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